Saisoneröffnungsfahrt 2023/2024, Hintertux (02.-06.12.2023)
Infos
- Begrüßung am 02.12.2023 um 19:00 Uhr anschl. warmes Abendessen
- Skibetreuung durch das Lehrteam der SGKR
- Anreise mit privatem PKW oder in Fahrgemeinschaft
- Kult-Veranstaltung!!!
Leistungen
- Skipass für 4 Tage, ab 03. – 06.12.2023
- Skibetreuung durch das Lehrteam der SGKR
- 4 x Übernachtung mit Halbpension
- Skibetreuung tgl. von ca. 09:30 – 12:30 Uhr durch das Lehrteam der SGKR
- Insolvenzversicherung
Unterbringung
- Haus Sonnleiten in Lanersbach
- EZ, DZ (Es stehen nur 2 EZ zur Verfügung)
- Tel.: 0043 5287 87 223
- Fax: 0043 5287 87 2245
Kosten
Mitglieder | Gäste | |
Mehrbettzimmer (2-4) | 519 € | 569 € |
EZ (nur 2 EZ vorhanden!) | 549 € | 589 € |
Die Anmeldung wird nur bei Eingang der Teilnehmergebühr 14 Tage nach Online-Anmeldung berücksichtigt!
Vereinsmitglieder werden bei der Anmeldung vorrangig berücksichtigt. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur durch Zustimmung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Für einen ausreichenden Versicherungsschutz sind die Teilnehmer/innen selbst verantwortlich, insbesondere zur Deckung von Bergungs- und Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
Weiterhin sind die Hinweise zur Datenverarbeitung sowie zur Nutzung von Bildmaterial bei der Anmeldung zu beachten.
Sollte die Veranstaltung aufgrund von behördlichen Ansagen und Vorgaben nicht stattfinden, so entstehen für Sie keine Stornokosten.
Bitte beachtet die Corona-Hinweise am Ende der Ausschreibung, welche wir zeitnah stetig aktualisieren!
Bankverbindung
Hartmut Kühl
Sparkasse Hersfeld-Rotenburg
IBAN DE95532500000081317963
BIC HELADEF1HER
Kennwort: TUX 23-24
Meldeschluss: 31.10.2023 bzw. bei Erreichen der Teilnehmerzahl von 55.
Ansprechpartner
Hartmut Kühl
Die Fahrt ist ausgebucht – es gibt eine Warteliste auf Anfrage bei Hartmut Kühl!
Corona-Hinweise
Aufgrund der ständig wechselnden Vorgaben können wir derzeit keine Auskunft über die Bedingungen zum Zeitpunkt der Veranstaltung geben.
Sicherlich werden die bisher geltenden Hygiene-Massnahmen weiterhin bestand haben.
Inwieweit sich eine vollständige Impfung auf die Quarantänepflicht etc. auswirkt können wir ebenfalls noch nicht sagen.
Coronabedingte Absagen, die aufgrund von behördlichen Vorgaben entstehen bzw. die Reisefreiheit gehindert oder eingeschränkt wird und deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, verursachen keine Kosten für die Stornierung.
Für den Fall, dass es während der Freizeit zu einer Erkrankung mit COVID-19 kommt, kann es passieren, dass unsere Gruppe oder Teile davon nach Hause in häusliche Quarantäne geschickt werden. Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühren kann in diesem Fall nicht erfolgen.
Es sicherlich sinnvoll, nach einer entsprechenden Reiseversicherung zu schauen, die auch Stornofälle im Zusammenhang mit COVID-19 abdeckt, obwohl COVID-19 noch als Epidemie oder Pandemie eingestuft wird.
Wir werden die Situation zeitnah neu betrachten und eine entsprechende Info an alle Teilnehmer verteilen.